Leitung der Gesundheitsverwaltung am Landratsamt Lindau (Bodensee)

Die Stelle ist im Rahmen eines Beamtenverhältnisses entwicklungsfähig bis zur Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage BayBesG. Bei Wahrnehmung der Funktion im Beschäftigtenverhältnis erfolgt die Eingruppierung nach Entgeltgruppe 15 TV-L und die Gewährung einer Zulage in Höhe von 200 EUR monatlich, sofern die Facharztanerkennung für Öffentliches Gesundheitswesen vorliegt. Bis zum Vorliegen dieser Facharztanerkennung und der endgültigen Übertragung der Funktion erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 14 TV-L mit Gewährung von Zulagen in Höhe des Unterschiedsbetrags zu der Entgeltgruppe 15 TV-L zuzüglich 100 EUR monatlich. Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis kann in Aussicht gestellt werden, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bewerbungsende ist der 04.09.2026.

Ihr Profil

  • Sie sind beamtete(r) oder tarifbeschäftige(r) Ärztin/Arzt (m/w/d).
  • Als Beamtin/Beamter (m/w/d) haben Sie die Qualifikation für den fachlichen Schwerpunkt „Gesundheitsdienst“ in der Fachlaufbahn „Gesundheit“ erworben.
  • Sie verfügen über die Facharztanerkennung/Gebietsbezeichnung für das Öffentliche Gesundheitswesen oder sind bereit, diese Weiterbildung zeitnah abzuschließen.

Rahmendaten

  • Art der Beschäftigung: Vollzeit, Unbefristet
  • Einsatzregion: Lindau (Bodensee)
  • Eingruppierung: E 15 TV-L, A 15 BayBesG
  • Benötigte Führerscheinklasse:
  • Offene Stellen: 1

Wir haben einiges zu bieten!

Weitere Informationen

Bewerbungen können bis zum 04.09.2026 unmittelbar per E-Mail an das Postfach ReferatZ7@stmgp.bayern.de gesendet werden. Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Dr. Füchsle-Reiter (Leiterin des Sachgebiets 53 „Gesundheit“ an der Regierung von Schwaben, Tel. 0821/327-2586) gerne zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Frau Donhauser (Referat Z7, Personal nachgeordneter Bereich, Tel. 089/95414-2736).

Wir beabsichtigen, dem Landrat des Landkreises Lindau (Bodensee) erforderliche Personaldaten mitzuteilen, soweit diese für die Auswahlentscheidung relevant sind. Hierfür ist eine Einwilligung erforderlich. Ihrer Bewerbungen ist deshalb eine entsprechende schriftliche Erklärung beizufügen.

Der Freistaat Bayern fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten (m/w/d). Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch die Wahrnehmung des Dienstpostens in Form der Teilzeitbeschäftigung die Funktionsfähigkeit der Dienststelle nicht beeinträchtigt ist. Die Stelle ist für schwerbehinderte Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.